Die wichtigsten Massnahmen der Vorlage
Der Bundesrat behauptet u.a.:
Im Gesetz werden Richtwerte für den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien für 2020 und 2035 verankert. Daran orientieren sich die Massnahmen...
Meine Bewertung:
Richtwerte für den Energie- und Stromverbrauch für die Jahre 2020 und 2035 zu „verankern“ ist blanker Unfug. Ausserdem besteht Strom auch aus Energie!
Zielvorgaben für den Energieverbrauch von Personenwagen kann man nur machen, wenn die Automobilhersteller in der Lage sind, entsprechende Autos zu liefern. Die Zielvorgaben in Zusammenhang mit dem CO2-Ausstoss zu bringen ist nicht nachvollziehbar, weil keine Kausalität vorliegt.
Im übrigen fehlen in letzter Konsequenz auch Zielvorgaben für Lastwagen, Busse, Flugzeuge und die Schifffahrt auf unseren Seen. Wenn schon, denn schon.
Das Gebäudeprogramm kann man streichen, weil die wissenschaftlichen Voraussetzungen noch immer nicht gegeben sind, um Aussagen über den spezifischen Energieverbauch der unterschiedlichen Bauarten zu machen. Das Programm mit der „CO2-Abzocke“ zu verbinden ist unredlich!
Ebenso sind Steuererleichterungen für Gebäudesanierungen unredlich. Damit soll offenbar der Abbruch von Altbauten gefördert werden. Doch so lange aus wissenschaftlicher – thermodynamischer – Sicht nicht geklärt ist, weshalb gut gebaute Altbauten weniger Heizenergie benötigen als hochgedämmte und brandgefährliche Polystyrol-Schwarten, ist diese Massnahme nicht nachvollziehbar.
Die „neuen erneuerbaren Energien“ dürfen nicht gefördert werden, weil sie technologisch nicht zielführend sind.
Der Atomausstieg ist nicht nachvollziehbar. Kernkraftwerke zu verbieten ist Unfug, da sie zur Zeit und auf lange Sicht ohnehin aus wirtschaftlichen Gründen nicht gebaut werden.
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zuletzt aktualisiert/optimiert am: 02.05.2017, 18:06